Steuererklärung 2009 und Rückerstattung Verrechnungssteuer

8. Februar 2010
Eine Steuererklärung 2009 haben im Jahre 2010 alle natürlichen und juristischen Personen einzureichen, die schon vor dem 1. Januar 2010 steuerpflichtig waren.

• im Kanton Zürich Wohnsitz oder Sitz hatten und nicht der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterworfen sind;

• im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen;

• die der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterliegen, aber neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügen (z.B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Alimente, Lotteriegewinne etc.);

• und die der nachträglichen Veranlagung von Quellensteuerpflichtigen im ordentlichen Verfahren unterworfen sind.

Sie haben mit den Formularen auch ein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis erhalten. In diesem Formular können Sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen.

Die Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind bis zum
31. März 2010 beim Gemeindesteueramt einzureichen.

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.