Verfahren ZVV-Fahrplan 2016 bis 2017
http://www.zvv.ch/zvv/de/fahrplan/fahrplanverfahren.html
- Änderungsbegehren sind weiterhin an die Wohngemeinde bis spätestens 31. März 2015 zu richten.
- Beurteilung der eingegangenen Wünsche durch die Gemeinde sowie Weiterleiten der Begehren mit der Stellungnahme der Gemeinde an das marktverantwortliche Verkehrsunternehmen bis spätestens 24. April 2015.