Medienmitteilung des Gemeinderates

1. April 2010
Nächster Schritt zur Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen
Die von der Gemeindeversammlung im Juni 2009 angenommene Initiative "Richtlinien für An-tennenbauvorhaben" verpflichtet den Gemeinderat zur Überarbeitung der kommunalen Bau- und Zonenordnung. Aufgrund der erfolgten Auslegeordnung von möglichen Steuerungselementen hat der Gemeinderat den Auftrag erteilt, einen konkreten Antrag auf Änderung der Bau- und Zonenordnung auszuarbeiten. Dabei sollen im Rahmen einer sogenannten Negativplanung verschiedene Varianten kombiniert werden.

Am 6. November 2008 reichte Henry A. Waldner, Fällanden, eine Anfrage zuhanden der Gemeindeversammlung sowie eine Initiative ein. Mit beiden Begehren sollte der Gemeinderat verpflichtet werden, "Richtlinien für zukünftige Antennenbauvorhaben zu erlassen. Die Initiative wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2009 deutlich gutgeheissen. Weil umfassende Regelungen sowie Erfahrungswerte weitgehend fehlen, bewil-ligte der Gemeinderat bereits im Februar 2009 für die Beschaffung von Grundlagen und für die Begleitung und Beratung der eingesetzten Arbeitsgruppe einen Kredit von Fr. 20'000.--.

Gestützt auf die Beurteilung der verschiedenen Steuerungselemente hat sich die Arbeitsgruppe für eine 5 Punkte umfassende Variantenkombinaten entschieden:
  1. Umfassende Interessenabwägung für mehrere Standorte
  2. Vorrangige Mitbenützung der bestehenden Standorte
  3. Beschränkung von Mobilfunkanlagen für die Quartierversorgung (in der Industrie- und Gewerbezonen sind Anlagen mit grösserer Reichweite, d.h. für die kommunale Versorgung zulässig)
  4. Gegenüberstellung und Bevorzugung einzelner Zonen (Festlegung weiterer Prioritäten im Sinne einer Kaskadenregelung)
  5. Negativplanung durch Festlegung von Ausschlussgebieten
Der Gemeinderat hat von den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen und der Erarbeitung einer Änderungsvorlage der Bau- und Zonenordnung bezüglich der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen zugestimmt. Bevor die Arbeiten an die Hand genommen werden dürfen, müssen noch die Kosten eruiert und vom Gemeinderat bewilligt werden.

Verbesserung der Busverbindungen
Der Fällander Kreisel ist in Spitzenzeiten regelmässig überlastet. Der Zufluss auf allen Achsen ist höher als die Kapazität des Kreisverkehrs; zudem behindern sich die Verkehrsströme mit zunehmendem Verkehrsaufkommen gegenseitig. Dieses "Einstauen" führt dazu, dass deutlich geringere Fahrzeugmengen bewältigt werden können, als technisch möglich wäre. Die Überlastung führt auch zu langen Rückstaus und zu Verlustzeiten der Buskurse. Die Buslinie 743 von Maur in Richtung Bahnhof Stettbach ist darum seit einiger Zeit als Problemlinie erkannt; die Behebung der Verspätungen wird als dringlich eingestuft.

Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat deshalb eine Studie ausarbeiten lassen, worin eine elektronische und eine bauliche Busspur untersucht werden. Die Abklärungen zeigen auf, dass noch vor Inbetriebnahme der Umfahrung Fällanden eine Lösung gefunden werden muss. In den Realisierungsszenarien schneidet die bauliche Busspur als dauerhafte Lösung am besten ab. Im technischen Bericht sind die Bauarbeiten für 2012 vorgesehen, und es wird mit einer Bauzeit von einem halben Jahr gerechnet.

Weiter hat der Gemeinderat zur im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich ausgearbeiteten Studie zu den Bushaltestellen Maurstrasse (Fahrbahn-Haltestelle Neuhus, Bus-linie 743), Dübendorfstrasse (Fahrbahn-Haltestelle Fällanden Kirche, Buslinie 744) und Binzstrasse (Haltestellen Langwis Benglen, Buslinie 744), in zustimmendem Sinn Stellung genommen. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kanton die Erwartung geäussert, weiterhin und frühzeitig in die Planungs- und Realisierungsschritte einbezogen zu werden.

Der Gemeinderat bedauert ausserdem, dass die für das Fahrplanjahr 2011 vorgesehenen Gelenkbusse auf der Linie 743 infolge der Sparmassnahmen des ZVV noch nicht beschafft werden können. Es werden aber in den Stosszeiten wieder vorlaufende Beiwagen ab Neuhaus eingesetzt.

Beschlüsse zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung
Mit dem Abbruch des Hauses Schulhausstrasse 2 und dem Neubau eines Mehrfamilienhauses müssen ein EW-Rohrblock erstellt und ein Kabelschutzrohr verlegt werden. Weiter drängen sich die Vergrösserung der Verteilkabine Schulhausstrasse und die Anpassung der Strassenbeleuchtung auf. Für die Arbeiten hat der Gemeinderat insgesamt Fr. 103'000.-- bewilligt.

Ferner hat der Gemeinderat die von der Arbeitsgruppe des Verbandes Kommunaler Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen im Kanton Zürich und angrenzende Gebiete VKE mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich EKZ ausgearbeiteten Energieliefer- und Netznutzungsverträge genehmigt. Der Energieliefervertrag gilt für das Jahr 2010; die Laufzeit des Netznutzungsvertrages beginnt am 1. Januar 2010 und endet am 31. Dezember 2020.

Beitrag an die Drainagesanierung der Flurgenossenschaft
In den vergangenen Jahren mussten in den landwirtschaftlich genutzten Böden der Gemeinde immer mehr Vernässungserscheinungen festgestellt werden. Die Folge davon waren erhebliche Ertragsausfälle. Die Flurgenossenschaft Fällanden und private Eigentümer versuchten zwar die Situation mit Ergänzungsdrainagen zu verbessern. Trotzdem ist die Gesamtüberprüfung und eine schrittweise Sanierung des 1946 bis 1948 erstellten Drainagennetzes nicht zu umgehen. Für die Realisierung eines ersten Projekts steuerte die Gemeinde 2005 rund Fr. 100'000.-- bei.

An den gesamten Kosten des neuen Sanierungsprojektes in der Höhe von Fr. 740'000.-- beteiligt sich die Gemeinde mit 33 %, höchstens aber mit Fr. 200'000.--. Voraussichtlich übernimmt der Bund 27 % und der Kanton 30 % der Kosten. Die Flurgenossenschaft und die Grundeigentümer haben Fr. 90'000.-- bzw. Fr. 30'000.-- zu tragen.

Weiterführung der gemeinsamen Kampagne des Fluglärmforums Süd
Die Gemeinde Fällanden kämpft mit über 30 Gemeinden und Städte gegen die widerrechtlichen Südanflüge. Der Gemeinderat hat für die Weiterführung der gemeinsamen Kampagne Fr. 6'000.-- bewilligt. Das Fluglärmforum Süd plant im laufenden Jahr die folgenden Aktivitäten:

  • Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom Dezember 2009 über das vorläufige Betriebsreglement (Zulässigkeit der Südanflugverfahren) an das Bundesgericht
  • Politische Beeinflussung der Entscheidungsträger auf Stufe Kanton, Bund und – wo möglich – bezüglich der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland
  • Vorbereitung einer gemeinsamen Stellungnahme der Zürcher Gemeinden im Anhörungsverfahren zur kantonalen Richtplanvorlage Flughafen Zürich
  • Analyse und Erarbeiten von Forderungen für einen wirksamen Anwohnerschutz im SIL-Objektblatt und Teilnahme am öffentlichen Vernehmlassungsverfahren
  • Durchführen einer Plenarversammlung und weitere Massnahmen zur internen Kommunikation
  • Laufende Medienarbeit gegen aussen und innen
  • Issues Management mit dem Ziel, den Süden als starke Kraft im politischen Diskurs weiter sichtbar und handlungsfähig zu halten
Bürgerrecht
Das Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden wurde Willi Keller, Fällanden sowie unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts Ilona Majowicz, Fällanden. Ein weiteres Einbürgerungsgesuch hat der Gemeinderat abgelehnt, weil dich Gesuchstellenden sich weder ausreichend auf Deutsch verständigen konnten, noch über genügend staatsbürgerliche Kenntnisse verfügten.

Personelles
Der Gemeinderat passt den Stellenplan für die Gemeindeverwaltung und das Alterszentrum regelmässig den aktuellen Gegebenheiten an. Im Alterszentrum orientiert sich der Personalbestand primär am Pflegeaufwand. Gegenüber dem vor zwei Jahren ermittelten Bedarf erhöhen sich die maximalen Vollzeitstellen von 36,5 auf 38,5 Stellen, was auf die gestiegene Pflegebedürftigkeit und auf das Umsatzwachstum im Bistro Sunnetal zurückzuführen ist.

Die Anpassung des Stellenplans für die Gemeindeverwaltung ist vor allem in Hinblick auf die Inbetriebnahme des Betreibungsamtes für die Gemeinden Fällanden, Maur und Schwerzenbach notwendig. Gleichzeitig wurden und werden einzelne Aufgaben, die bis jetzt durch Dritte erbracht wurden, neu durch Mitarbeitende der Gemeinde bewältigt. Der Stellenplan nimmt deshalb von 42,0 auf 52,0 Vollzeitstellen zu.

Melissia Buchli, hilft seit 15. Dezember 2009 als Kochaushilfe im Bistro Sunnetal aus. Monika Killer tritt die Stelle als Sachbearbeiterin der Abteilung Finanzen am 1. April 2010 an. Natalie Kuratli erhöht ihr Arbeitspensum als Leiterin Personal per 1. Februar 2010 von 80 % auf 90 %. Andrea Mundtwyler arbeitet vom 1. Februar bis 31. Dezember 2010 stundenweise in der Bibliothek. Als Pflegehelferin im Stundenlohn arbeitet seit 1. Februar 2010 Gabriela Schmocker. Géraldine Severino, Sachbearbeiterin in der Abteilung Steuern, reduziert per 1. Mai 2010 ihr Pensum von 100 % auf 60 %. Die Auftragsverhältnisse mit Doris von Rotz betreffend die Rei-nigung des Feuerwehrgebäudes und als Betreuerin des Friedhofs wurden neu geregelt. Und der Leiter der Abteilung Werke, Daniel Willi, erhöht das Arbeitspensum ab 1. Februar 2010 um 10 % auf 90 %.

Zugehörige Objekte

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