Fällanden kämpft weiter gegen Südanflüge

16. Mai 2004
Gegen das derzeit hängige Gesuch für eine provisorische Betriebsreglementsänderung hat der Gemeinderat zusammen mit sämtlichen Gemeinden des Fluglärmforums Süd Einsprache erhoben. Mit der Einsprache wird erneut geltend gemacht, dass die Südanflüge einen Verstoss gegen das Raumplanungs- und Umweltschutzrecht darstellen und deshalb nicht genehmigt werden dürfen. Verlangt werden unter anderem
  • eine detaillierte Sicherheitsüberprüfung;
  • die rasche Einführung des gekröpften Nordanflugs anstelle von Süd- und Ostanflügen;
  • den Verzicht auf den "wide left turn" nach Südstarts von der Piste 16;
  • ein Verbot der koordinierten Süd- und Ostanflüge (so genanntes "dual landing");
  • eine Plafonierung auf 320'000 Flugbewegungen, wovon maximal 5000 in der Nacht
  • eine Verlängerung der Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr;
  • ein Verschieben des Landepunkts auf der Piste 34 um 900 Meter nach Norden;
  • der Verzicht auf die Freigabe der Ruhefenster für Südstarts (vor 7 und nach 21 Uhr);
  • eine bessere, den tatsächlichen Belästigungen Rechnung tragende Darstellung des Fluglärms.
Unzählige betroffene Einwohnerinnen und Einwohner haben ebenfalls Einsprache eingereicht und damit ein deutliches Zeichen nach Bern gesetzt. Der Gemeinderat dankt für dieses Engagement. Dem Vernehmen nach wird das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt bis Ende 2004 den Genehmigungsentscheid zum revidierten Betriebsreglement fällen. Über weitere Schritte wird der Gemeinderat an dieser Stelle informieren, sobald Neues bekannt ist.


Neue Phase der Südanflüge

Seit Ende Oktober 2003 finden Südanflüge via Pfannenstil auf die Piste 34 des Flughafens Zürich-Kloten statt. Am 30. April 2004 wurde die 1. Stufe des Instrumentenlandesystems (ILS) für die Piste 34 (Localizer) in Betrieb genommen. Die Anflüge erfolgen auf einer geänderten Achse, d.h. um 2.5 Grad nach Westen verschoben, und mit einem um 0.2 Grad auf 3.3 Grad verringerten Anflugwinkel. Das derzeitige - trotz hängiger Rechtsmittelverfahren vorzeitig in Kraft gesetzte - Betriebsreglement erlaubt zu folgenden Zeiten Landeanflüge von Süden her auf die Piste 34:

An Werktagen:
  • von 06.00 bis 07.08 Uhr im Normalfall (15 - 20 Landungen)
  • von 21.00 bis 00.30 Uhr, wenn bei bestimmten Wetterbedingungen (v.a. Biswindlage oder bei ungenügender Sicht) keine Ostanflüge auf die Piste 28 möglich sind (20 - 30 Landungen)

An Wochenenden und süddeutschen Feiertagen:
  • von 06.00 bis 09.08 Uhr im Normalfall (50 - 70 Landungen)
  • von 20.00 bis 00.30 Uhr, wenn bei bestimmten Wetterbedingungen (v.a. Biswindlage oder bei ungenügender Sicht) keine Ostanflüge auf die Piste 28 möglich sind (ca. 40 Landungen)

Die Südanflüge können durchgeführt werden, wenn die horizontale Sicht mindestens 2,5 km beträgt und die Wolkengrenze nicht unter 244 Meter (800 Fuss) liegt.

Ende Oktober 2004 wird die 2. Stufe des ILS 34 in Betrieb genommen. Dadurch werden die minimalen Sichtbedingungen für die Südanflüge nochmals verringert.


Gemeinderat Fällanden
16. Mai 2004


Kontaktperson:
Andreas Strahm, Gemeindeschreiber
Telefon 043 355 35 57
andreas.strahm@faellanden.ch