Medienmitteilung des Gemeinderates

8. März 2011
Wahlplakate National- und Ständeratswahlen 2011
Der Gemeinderat präzisiert seinen früheren Beschluss betreffend Wahlplakate für die National- und Ständeratswahlen 2011: das Aushängen bzw. Aufstellen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist nicht mehr gestattet.

Aus den Erfahrungen mit der generellen Bewilligung von Wahlplakaten der Kantons- und Regierungsratswahlen 2011 zieht der Gemeinderat eine erste Bilanz. Diese zeigt, dass sich die Praxis auf öffentlichem Grund nicht bewährt hat. In diversen Fällen sind Landabschnitte auf öffentlichem Grund verpachtet. Das bewilligungslose Aushängen bzw. Aufstellen von Wahlplakaten erschwert die Bewirtschaftung der gepachteten Grundstücke unverhältnismässig. Ausserdem könnte die allgemein gehaltene Regelung zu unerwünschter Überplakatierung füh-ren und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Deshalb hat der Gemeinderat seinen Beschluss präzisiert und gestattet das Aushängen bzw. Aufstellen von Wahlplakaten auf öffentlichem Grund nicht mehr. Auf privatem Grund können Parteien, Unterstützungskomitees etc. weiterhin Wahlplakate aushängen, sofern der betroffene Grundeigentümer einverstanden ist. Allerdings ist die Abteilung Bevölkerung und Sicherheit über das Aushängen bzw. Aufstellen der Wahlplakate vorgängig zu informieren. Eine polizeiliche Bewilligung muss jedoch weiterhin nicht eingeholt werden. Die Plakate sind wie bis anhin so zu platzieren, dass die Verkehrssicherheit in keiner Weise beeinträchtigt wird. Wahlplakate dürfen längstens zwei Monate ausgehängt werden. Die Regelung gilt auch für allfällige zweite Wahlgänge.

Instandstellungsarbeiten Zivilschutzanlagen
Das zuständige Kontrollorgan beim Kanton Zürich führte bei den Zivilschutzanlagen periodische Anlage-Kontrollen durch, bei welchen Mängel festgestellt worden sind. Diese sind zeitlich dringlich, zumal die Gemeinden verpflichtet sind, Zivilschutzanlagen betriebsbereit zu unterhalten. Der Gemeinderat hat für die Instandstellung der drei Zivilschutzanlagen einen Kredit von Fr. 10'000.-- als gebundene Ausgabe bewilligt.

Spende für Stiftung Werkheim Uster
Die Erneuerung und Erweiterung des Hauptgebäudes Werkheim Uster konnte Ende 2010 fristgerecht abgeschlossen werden. Auf Gesuch des Werkheims Uster bei den Gemeinden der Bezirke Hinwil, Pfäffikon ZH und Uster gingen bis dato lediglich 52 % der diesbezüglich erwarteten Spenden ein. Der Gemeinderat bewilligte in Anbetracht des im Jahr 2008 zurückhaltend ausgerichteten Beitrags von Fr. 1'000.-- einen Nachtragskredit von Fr. 4'000.--.

Bürgerrecht
Das Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden wurde den Ehegatten Myrta und Roland Büchli, Fällanden, erteilt. Des Weiteren wurden Diana Cherella, Fällanden, sowie Grazia Maria Fortunato, Fällanden, vom Gemeinderat ins Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts.

Personelles
Der Gemeinderat hat von der Kündigung innerhalb der Probezeit von Karin Waldner, Mitarbeiterin Empfang / Telefonzentrale, Kenntnis genommen. Ausserdem hat Manuela Kurz das Arbeitsverhältnis als Sachbearbeiterin mbA der Abteilung Finanzen per 31. Mai 2011 gekündigt. Seit dem 1. Februar 2011 unterstützt Verica Srejic, Schwerzenbach, als Pflegehelferin das Alterszentrum Sunnetal stundenweise auf Abruf.

Zugehörige Objekte

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