Medienmitteilung des Gemeinderates

1. November 2011
Ehemalige Schiessanlage Schönau – Sanierung Kugelfang
Der Aufforderung der Baudirektion des Kantons Zürich betreffend Sanierung des Kugelfangs kommt die Gemeinde mit dem genehmigten Sanierungsprojekt entgegen.

Der Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage Schönau in Fällanden liegt im Gewässerschutzbe-reich Au sowie in der engeren Grundwasserschutzzone und muss aufgrund einer Beurteilung
des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) saniert werden. Das heisst, das stark mit
Schadstoffen belastete Bodenmaterial am Scheibenstandort muss entfernt werden.

Bei Schiessanlagen ist die Dekontamination, d.h. das Ausbaggern und die Entsorgung des belasteten Materials die effizienteste Sanierungsmassnahme. Dieses Vorgehen ist auch für die Sanierung der ehemaligen Schiessanlage Schönau entsprechend vorgesehen, wenngleich der Kugelfang nach der Sanierung im Kataster der belasteten Standorte und im Prüfperimeter für Bodenverschiebungen verbleibt. Die notwendigen Bau-, Entsorgungs- und Forstarbeiten sowie Kosten für die hydrogeologische Begleitung, Analyse- und Bewilligungsgebühren etc. zur Sanierung des Kugelfangs belaufen sich insgesamt auf Fr. 314'000.–. Demgegenüber stehen Subventionseinnahmen durch Beiträge von Bund und Kanton. Die entsprechenden Gesuche werden nach Vorliegen der Schlussabrechnung bei den entsprechenden Behörden umgehend gestellt.

RegioROK Glattal
Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2011 zu den Zielen für die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Fällanden Stellung genommen. Ebenso hat er sich zum regionalen Raumordnungskonzept der Zürcher Planungsgruppe Glattal geäussert. Beide Stellungnahmen sind in das regionale Raumordnungskonzept (RegioROK) eingeflossen. Mit Hilfe dieses Instrumentariums sollen Schlüsselelemente im Richtplan des Kantons Zürich behördenverbindlich festgelegt werden. Unter Berücksichtigung der bereits abgegebenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat dem RegioROK Glattal zugestimmt.

Bürgerrecht
Nina Martina Sahin, Benglen, wurde das Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden erteilt. Vorbehalten bleibt der Entscheid betreffend der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts.

Zugehörige Objekte

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