Informationen des Gemeinderates Dezember 2004

4. Januar 2005
Revision der Gemeindeordnung

Die Revision der Gemeindeordnung ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Gemeinderates für die Amtsdauer 2002 bis 2006. Eine Arbeitsgruppe wird jetzt einen Vorschlag ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. Zuvor will der Gemeinderat mit der Schulpflege die Grundsatzfrage erörtern, ob Gemeinde und Schule eine Einheitsgemeinde bilden sollen.


Der Gemeinderat hat Ende November 2004 eine neue Organisationsstruktur für die Gemeinde beschlossen. Weiter räumt das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz über die politischen Rechte den Gemeinden mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Organe ein. Und das für Einbürgerungen an der Urne wegweisende Urteil des Bundesgerichtes vom Juli 2003 wirkt sich auf die Einbürgerungen durch die Gemeindeversammlung aus. Alle diese Faktoren sollen im Zuge der Revision der Gemeindeordnung diskutiert und berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang stellt die Fusion von Politischer Gemeinde und Schulgemeinde die Gretchenfrage dar. Für den Gemeinderat ist die Bildung einer Einheitsgemeinde vorstellbar, jedoch nicht zwingend. Da eine entsprechende Initiative offenbar in Vorbereitung ist, bevorzugt der Gemeinderat die Aufnahme von Gesprächen mit der Schulpflege ohne politischen Druck. Denkbar ist für den Gemeinderat ferner die Abschaffung der Bürgergemeindeversammlung verbunden mit der alleinigen Kompetenz des Bürgergemeinderates. Die Anpassung materieller und finanzieller Kompetenzen von Behörden ist nach den Vorstellungen des Gemeinderates ebenso zu prüfen wie die Auflösung und Zusammenführung von Behörden und Kommissionen. Die Möglichkeiten des Gesetzes über die politischen Rechte sollen bei der Wahl der Organe genutzt werden, die vorberatende Gemeindeversammlung ist nach Meinung des Gemeinderates abzuschaffen, während die Anstellung des Gemeindeammanns und Betreibungsbeamten lediglich denkbar ist.

Ende Februar 2005 soll ein erster Entwurf der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe vorliegen. Die Vernehmlassung soll in den Monaten April bis Juni erfolgen. Die vorberatende Gemeindeversammlung ist Ende November 2005 und die Urnenabstimmung im Februar 2006 geplant.


Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsanstalt im Bereich Zusatzleistungen

Die Gemeinde richtet jedes Jahr mehr als 1,5 Millionen Franken Zusatzleistungen zur AHV/IV aus. Die Zusatzleistungen setzen sich zusammen aus Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Die Verbilligung der Krankenkassenprämien ist im System der Zusatzleistungen integriert. Die Regelungsdichte bei den Zusatzleistungen ist ausserordentlich hoch.

Alle Gemeinden im Kanton Zürich betreiben eine AHV-Zweigstelle. Die Zweigstellen erteilen Auskünfte zu den Versicherungsprodukten der Sozialversicherungsanstalt. Sie nehmen Korrespondenz entgegen und leiten sie an die Sozialversicherungsanstalt weiter. Diese bewährte Struktur soll ab 1. April 2005 auch für die Zusatzleistungen gelten. Für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Sozialversicherungsanstalt spricht, dass die monatlichen Leistungen (Rente und Zusatzleistungen) nur von einer Stelle ausgerichtet werden. Die Beratung zu allen Sozialversicherungsfragen der ersten Säule ist besser vernetzt, während die Gemeinde Kundenanlaufstelle bleibt. Die Kosten der Zusammenarbeit sind gleich hoch wie die heutige Lösung. Allerdings wird die Gemeinde unabhängiger von Personalwechseln.


Auswirkungen der Südanflüge auf die Steuerwerte

Das Kantonale Steueramt hat die Lageklassenpläne für die von den Südanflügen betroffenen Gebiete überprüft. In Pfaffhausen wurden insgesamt 53 Parzellen von der Lageklasse 1 in die Lageklasse 2 umgeteilt. Der Landwert reduziert sich bei Einfamilienhäusern um Fr. 40.-- und bei Stockwerkeigentum um Fr. 60.-- pro Quadratmeter. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten vom Gemeindesteueramt bis Ende Januar 2005 eine Berechnung der reduzierten Steuerwerte. Die korrigierten Werte sind ab der Steuerperiode 2004 wirksam. Für Benglen und Fällanden wurden die Lageklassen nicht angepasst. Die Anordnung des Kantonalen Steueramtes entspricht nicht den Vorstellungen des Gemeinderates, welcher eine generelle Reduktion der Lageklassenwerte auf einer Breite von rund 4 Kilometern entlang der Anflugachse empfohlen hat.


Personelles

Nach der Genehmigung des Stellenplans der Sozialabteilung konnte das befristete Arbeitsverhältnis mit Sozialarbeiterin Gaby Krohn in ein unbefristetes umgewandelt werden. Das Arbeitspensum von Frau Krohn beträgt weiterhin 60 %.

Für die Bauabteilung wurde als Sachbearbeiterin/Sekretärin 100 % Daniela Arcari angestellt. Für die Stelle hatten sich über 190 Personen beworben.

Seit 1. Dezember 2004 arbeitet Vimaleswaren Kumarasamy als Pflegehelfer 100 % im Alterszentrum Sunnetal.

Gestützt auf die Personalverordnung erhalten die Angestellten der Politischen Gemeinde für 2005 eine Teuerungszulage von 0,75 %, was der Hälfte der Jahresteuerung entspricht. Individuelle Lohnerhöhungen wurden für die Angestellten der Gemeindeverwaltung auf Anfang Jahr keine beschlossen; sie wurden auf Mitte Jahr ins Auge gefasst.


Weitere Beschlüsse des Gemeinderates

An den Sitzungen im Dezember hat der Gemeinderat unter anderem auch Folgendes beschlossen:
  • Aufgrund der positiven Auswirkungen wurde der Betrieb der Lokalen Anlauf- und Beratungsstelle Integration (LAI) für die Jahre 2005 und 2006 verlängert. Das Angebot wird rege genutzt und ist über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt.

  • Der Vertrag mit Brunnenmeister Pio Badraun, Dübendorf, wurde bis 31. Dezember 2007 verlängert. Ebenso wurde der Vertrag mit der Badraun Sanitäre Anlagen GmbH, Fällanden, über die Bau-, Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 genehmigt.

  • Für die Projektierung und die Bauleitung im Zusammenhang mit dem Bau der Kanalisationsverbindung Schwerzenbachstrasse-Unterdorf, Fällanden, wurden Fr. 15'500.-- bewilligt.

  • Die Abrechnung über die Instandstellung des Regenbeckens Gättenhusen sowie der Regenüberläufe Sängglen und Geren mit Gesamtkosten von Fr. 72'423.40 (Minderkosten von Fr. 22'576.60) wurde genehmigt.


Fällanden, 4. Januar 2005


Kontaktperson:
Andreas Strahm, Gemeindeschreiber
Telefon 043 355 35 57
andreas.strahm@faellanden.ch