Südanflüge: Gemeinderat ergreift Rechtsmittel

8. April 2005
Mit dem neuen "vorläufigen" Betriebsreglement werden die Süd- und Ostanflüge zementiert: Der Gemeinderat ergreift Rechtsmittel


Südgemeinden beschreiten wiederum gemeinsam den Rechtsweg


Der Gemeinderat Fällanden erhebt zusammen mit den im Fluglärmforum Süd zusammengeschlossenen Gemeinden Beschwerde gegen die Ende März vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilte Genehmigung für das vorläufige Betriebsreglement Nr. 6 des Flughafens Zürich. Dieses Reglement zementiert die Südanflüge und erlaubt unter anderem das "dual landing" mit koordinierten Landungen von Süden und Osten in den frühen Morgenstunden. Ab kommenden Herbst erfolgen die Abflüge ab Piste 16 in einem weiten Bogen, dem so genannten "wide left turn", nach Süden und belärmen neue Siedlungsgebiete im mittleren und unteren Glattal. Insgesamt resultieren aus dem geänderten An- und Abflugkonzept für alle Regionen Mehrbelastungen. Dem Flughafen wird hingegen aus Kapazitätsgründen eine grössere Flexibilität zugestanden, wenn auch einstweilen noch nicht in dem von Unique geforderten Ausmass. Die als wesentliche Entlastung angepriesene Vorverlegung der Nachtruhe von 24 auf 23 Uhr ist im Vergleich zu den nachteiligen Auswirkungen nur ein Trostpflästerchen, da nur sehr wenige Flüge überhaupt von dieser Einschränkung betroffen sind.

Die Südgemeinden fechten ebenfalls die Anflugverfahren aus den neuen Warteräumen an. Die Minimalhöhen dieser Warteräume wurden so festgelegt, dass die Flugzeuge bis zum Endanflugpunkt in einen Winkel von lediglich 1,9 Grad anfliegen. Anflüge mit einem grösseren Anflugwinkel von über 3 Grad wären wegen der grösseren Überflughöhe für die Bevölkerung in den überflogenen Gebieten lärmschonender.


Private Sammelbeschwerden werden nicht empfohlen

Wie bereits in früheren Rechtsverfahren rät der Gemeinderat einzelnen privaten Einsprechern nicht dazu, Beschwerde gegen die Genehmigung des Betriebsreglements zu ergreifen. Das Rechtsmittelverfahren birgt ein erhebliches Prozessrisiko und für Privatpersonen zudem ein Kostenrisiko für Gerichtsgebühren und Parteientschädigungen. Im Einspracheverfahren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt konnte mit einer grossen Zahl von Einsprachen – es waren diesmal mehr als 10'000 - ein deutliches Signal gesetzt werden. Für das Beschwerdeverfahren vor der Rekurskommission INUM, die aus Berufsrichtern besteht, gilt dies nicht mehr. Die rekurrierenden Gemeinden werden auch im Namen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner bei der Rekursinstanz alle möglichen Beschwerdegründe geltend machen. Aus diesem Grund verzichtet das Fluglärmforum Süd darauf, Muster für private Beschwerdeschriften zur Verfügung zu stellen.

Nähere Einzelheiten zum Entscheid des BAZL sind im Internet abrufbar unter www.aviation.admin.ch/aktuell/medienmitteilungen/00861/index.html?lang=de.


Fällanden, 8. April 2005


Kontaktperson:
Andreas Strahm, Gemeindeschreiber
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