Medienmitteilung des Gemeinderates

7. Oktober 2014
Verabschiedung Budget 2015 zuhanden der Gemeindeversammlung
Die Exekutive verabschiedete den Voranschlag 2015 zuhanden der Gemeindeversammlung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'578'450.– und einem Cash Flow von Fr. 2'900'590.–. Der Steuerfuss soll auf 40 % belassen werden.

Bei einem Aufwand von Fr. 44'296'390.– (Voranschlag 2014:
Fr. 44'549'008.–) und einem Ertrag von Fr. 42'717'940.– (Voranschlag 2014: Fr. 42'905'600.–) wird im Voranschlag 2015 gesamthaft mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'578'450.– gerechnet.

Auf der Aufwandseite sind deutliche Minderaufwendungen zu verzeichnen. Der gesamthaft prognostizierte Personalaufwand fällt gegenüber der Jahresrechnung 2013 mit rund 3,0 % deutlich geringer aus. Ebenfalls sind im Sachaufwand deutlich tiefere approximative Aufwendungen (ca. - Fr. 455'500.–) für das Budget 2015 vs. Jahresrechnung 2013 ausgewiesen.
Durch die vergleichsweise sehr hohen Investitionen von Fr. 10'125'000.– werden ordentliche Abschreibungen von Fr. 4'161'700.– ausgelöst. Wie schon im Voranschlag 2014 machen die gebührenfinanzierten Bereiche einen grossen Teil der geplanten Investitionen aus.

Auf der Ertragsseite wird gestützt auf die Finanzplanung 2015 bis 2018 für die einfache Staatssteuer 100 % ein Planwert von Fr. 25,2 Mio. eingesetzt. Somit wird in Bezug auf die ordentlichen Steuern im kommenden Jahr mit Einnahmen von Fr. 10'114'400.– gerechnet. Davon entfallen Fr. 8'901'000.– auf die natürlichen Personen und Fr. 1'213'400.– auf die juristischen Personen. Für die Berechnung der ordentlichen Steuern früherer Jahre lautet die Prognose Fr. 2'065'000.– (natürliche und juristische Personen). Der Steuerfuss soll auf unveränderten 40 % bleiben. Wie bereits in den Vorjahren ist auch für das Jahr 2015 mit tendenziell tieferen Zinserträgen zu rechnen.

Auch in Bezug auf den Finanzausgleich ergeben sich für das Jahr 2015 keine Änderungen. Wie schon in den Vorjahren erhält die Gemeinde Fällanden auch im Jahr 2015 keinen Zuschuss aus dem Finanzausgleich, muss aber auch nichts abliefern.

Weitere Details zum Voranschlag 2015 sind der Broschüre «Anträge und Weisungen – Gemeindeversammlungen Politische Gemeinde / Schulgemeinde» zu entnehmen. Die Broschüre wird ab Ende Oktober online auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Auskunftspersonen
Rolf Rufer, Vorsteher Ressort Finanzen und Steuern a.i., Telefon 044 825 34 36
Susanne Truninger, Leiterin Abteilung Finanzen, Telefon 043 355 35 47

Gemeindeversammlung vom 26. November 2014 – Präsentation Legislaturziele
An der Gemeindeversammlung vom 26. November 2014 befinden die Stimmberechtigten über den Voranschlag 2015 inkl. der Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2015. Der Gemeinderat nimmt die Möglichkeit wahr, ausserdem die Legislaturziele 2014 – 2018 zu präsentieren. Im infoGemeindenachrichten (Ausgabe Dezember 2014) werden die Ziele der laufenden Amtsdauer der Exekutive ebenfalls thematisiert.

Auskunftspersonen
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, Telefon 044 825 34 36
Natalie Kuratli, Gemeindeschreiberin, Telefon 043 355 35 58

Revision Bau- und Zonenordnung (BZO) verschoben
Ursprünglich war für die nächste Gemeindeversammlung die Revision der Bau- und Zonenordnung, u.a. hervorgerufen durch den privaten Gestaltungsplan Huebwis, vorgesehen gewesen. Aufgrund eines Vorentscheids des Kantons Zürich muss jedoch zugewartet werden, bis die vom Kantonsrat aus dem Richtplan gestrichene Umfahrung Fällanden rechtskräftig ist. Der Bundesrat wird den Richtplan frühestens im Dezember 2014 festsetzen. Folgedessen muss die BZO-Revision verschoben werden; sie wird den Stimmberechtigten voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 zur Annahme unterbreitet. Zur Erfüllung der Einzelinitiative Mobilfunk sind in der revidierten Bau- und Zonenordnung Richtlinien für Mobilfunkantennen bzw. –anlagen enthalten.

Auskunftspersonen
Pierre-André Schärer, Vorsteher Ressort Planung und Bau, Telefon 044 912 00 00
Marcel Ehlers, Leiter Abteilung Planung und Bau, Telefon 043 355 35 18

Festsetzung Abwassergebühren Jahr 2015
Die Abwassergebühren setzen sich gemäss Artikel 15 der Verordnung über die Abwassergebühren der Gemeinde Fällanden aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr zusammen und werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet. Da sowohl die Grund- als auch die Verbrauchsgebühr im Jahr 2015 beibehalten werden, bleiben auch die Verrechnungsansätze 2015 für die Abwassergebühren gleich. Die amtliche Publikation betreffend die Festsetzung der Ab-wassergebühren 2015 erfolgt rechtzeitig.

Auskunftspersonen
Pierre-André Schärer, Vorsteher Ressort Planung und Bau, Telefon 044 912 00 00
Marcel Ehlers, Leiter Abteilung Planung und Bau, Telefon 043 355 35 18

Erneuerungswahl Friedensrichter (Amtsdauer 2015 - 2021)
In Absprache mit den Bezirksgemeinden sowie auf Empfehlung des Verbands für Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich und des VZGV wird die Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin auf Sonntag,
8. März 2015 festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2015 statt.

Auskunftspersonen
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, Telefon 044 825 34 36
Leta Bezzola Moser, Stellvertreterin Gemeindeschreiberin, Telefon 043 355 35 96

Auftragsvergabe Feuerpolizei
Die Gemeindefeuerpolizei prüft Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und beantragt der Baukommission bzw. dem Gemeinderat die dazu notwendigen Massnahmen. Die Gemeindefeuerpolizei kontrolliert auch, ob die Anordnungen eingehalten werden, und sie ordnet die Behebung von Mängeln an.

Das Mandat zur Erfüllung der feuerpolizeilichen Aufgaben hat die Exekutive für die Dauer von 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 an die Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, erteilt.

Auskunftspersonen
Pierre-André Schärer, Vorsteher Ressort Planung und Bau, Telefon 044 912 00 00
Marcel Ehlers, Leiter Abteilung Planung und Bau, Telefon 043 355 35 18

Bürgerrecht
Folgende Personen sind in das Bürgerrecht der Gemeinde Fällanden aufgenommen worden:
Kasthuri Kirupakaran, Benglen, Emine Asipi Koyuncu, Fällanden, und Ulrike Charlotte Schocke, Fällanden. Vorbehalten bleibt der Entscheid betreffend die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts.

Auskunftspersonen
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, Telefon 044 825 34 36
Leta Bezzola Moser, Stellvertreterin Gemeindeschreiberin, Telefon 043 355 35 96

Personelles
Die Exekutive hat von der Kündigung von Géraldine Severino, Sachbearbeiterin 50 % der Abteilung Steuern, mit Wirkung per 31. Dezember 2014 Kenntnis genommen. Der Gemeinderat dankt der austretenden Mitarbeiterin für ihre geleisteten Dienste.

Auskunftspersonen
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, Telefon 044 825 34 36
Eliane Pürro, Leiterin Personal, Telefon 043 355 35 73

Zugehörige Objekte

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