Hundehaltung in der Gemeinde Fällanden

24. April 2006
Eine sichere Hundehaltung beginnt mit der Eigenverantwortung der Halterinnen und des Halters.

Schon gemäss heutiger Gesetzgebung (Hundegesetz Art. 10) sind läufige, bissige und kranke Hunde stets anzuleinen; bissige Hunde müssen überdies einen Maulkorb tragen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich erlässt Sofortmassnahmen für ausgewählte Hunderassen.

Für vier Hunderassen (alle Hunde der Rassen Amercian Pitbull, Amercian Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen) wurde im Dezember 2005 aus Sichereitsüberlegungen als Sofortmassnahme der Leinen- und Maulkorbzwang eingeführt. Der Regierungsrat hat nun die Möglichkeit geschaffen, dass Hunde der betroffenen Rassen unter bestimmten strengen Voraussetzungen vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit werden können. Vorrang hat weiterhin die Sicherheit der Bevölkerung. Die Regelung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Gesuche können an das kantonale Veterinäramt gestellt werden (Gesuchsformular unter www.ds.zh.ch Schwerpunkt Hundewesen).

Weitere wichtige Bestimmungen zum Schutz von Menschen und Tieren:

  • Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden in Friedhöfen und Badeanstalten, auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen und auf Spiel- und Sportfeldern ist verboten.
  • In öffentlich zugänglichen Lokalen, wie namentlich Wirtshäusern oder Verkaufsläden, in Parkanlagen und auf verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen, soweit nicht ein Hundeverbot besteht.
  • In Wäldern und an Waldrändern sowie zur Nachtzeit im Freien dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Neben dem kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden gelten für Fällanden folgende Bestimmungen:

  • Hunde dürfen in Amtsräume nicht mitgeführt werden
  • in öffentlichen Anlagen und Naturschutzgebieten sind Hunde an der Leine zu führen

Übertretungen dieser Vorschriften können mit Haft oder Busse bestraft werden. Sie machen sich als Hundehalterin oder Hundehalter gemäss Strafgesetzbuch strafbar und haften für Schaden gemäss Obligationenrecht.

Verstösse gegen die Hundegesetzgebung können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Gemeinde Fällanden
Abteilung Bevölkerung und Sicherheit