Medienmitteilung des Gemeinderats

30. Oktober 2018

 

Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet, Bewilligung gebundene Ausgabe
Die Kantone müssen im Auftrag des Bundes bis Ende 2018 und teilweise unter Einbezug der Gemeinden entlang aller Gewässer den sogenannten Gewässerraum festlegen. Dieser verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und stellt sicher, dass die Uferbereiche geschützt werden. Für die Planungsarbeiten hat der Gemeinderat einen Objektkredit als gebun-dene Ausgabe von Fr. 38'500.– bewilligt.

Um Flüsse, Bäche und Seen langfristig zu schützen, müssen die Kantone entlang ihrer Ufer einen Streifen Land festlegen, der bestimmten Gewässerfunktionen vorbehalten ist. Grundlage für die sogenannte Festlegung des Gewässerraums ist das 2011 revidierte Gewässerschutzzgesetz des Bundes. Darin hat der Bund die Bemessungsgrundlagen und Mindestbreiten für den Gewässerraum definiert. Diese müssen auf die einzelnen Gewässerabschnitte angewendet werden, um zu bestimmen, wie breit der Gewässerraum im konkreten Fall ist und wie er angeordnet wird. Innerhalb des Siedlungsgebiets haben die Gemeinden diese Aufgaben für die kleineren Fliessgewässer von lokaler Bedeutung zu übernehmen, während der Kanton für die grösseren Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung sowie die Koordination der Festlegung zuständig ist. Die Gemeinde Fällanden ist demnach für die Festsetzung der Gewässer-räume bei folgenden Gewässern verantwortlich: Müserenbach, Zilbach, Dorfbach, Schönaubach, Langwisbach und Fröschbach. Inhaltlich und zeitlich hat sich die Gemeinde an den Vorgaben der Kantonalen Baudirektion zu orientieren, damit die Abstimmung auf die kantonale Planung gewährleistet ist. Für die Planungsarbeiten zur Festsetzung der Gewässerräume, die in die Kompetenz der Gemeinde Fällanden fallen, hat der Gemeinderat einen Kredit als gebundene Ausgabe von Fr. 38'500.– bewilligt. Der Planungsauftrag wurde an die Firma Holinger AG, Winterthur vergeben.

Abwassergebühren 2019 bleiben unverändert
Die Abwassergebühren basieren auf dem Verursacherprinzip und setzen sich aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Der Gemeinderat hat die Höhe der Gebühren jährlich festzusetzen und im Anschluss daran zu publizieren. Für das Jahr 2019 bleiben die Abwassergebühren unverändert.

Verein Tagesfamilien Zürcher Oberland
Der Gemeinderat hat vom Jahresbericht und der Jahresrechnung 2017 sowie dem Budget 2019 des Vereins Tagesfamilien Zürcher Oberland Kenntnis genommen.

Budget 2019, Jahresbericht und Jahresrechnung 2017 der Spitex Pfannenstiel
Weiter hat der Gemeinderat Kenntnis vom eingereichten Budget 2019 der Zollinger Stiftung für die Spitex Pfannenstiel genommen. Dieses weist bei einem Betriebsaufwand von Fr. 4'084'505.– und einem Betriebsertrag von Fr. 4'381'179.– ein Betriebsergebnis von Fr. 296'675.– aus. Der prognostizierte Verteilungsschlüssel für die Vertragsgemeinden beträgt 2019 je 25 %. Nebst dem Budget hat der Gemeinderat den Jahresbericht 2017 sowie die Jah­resrechnung 2017 der Spitex Pfannenstiel zur Kenntnis genommen. Es wird ein Bilanzgewinn von Fr. 148'715.70 ausgewiesen. Für die Gemeinde Fällanden ergibt sich somit ein Gewinnan­teil von Fr. 31'230.–. Der Betrag wird dem Rückstellungskonto der Gemeinde Fällanden zuge­wiesen.

Finanz- und Aufgabenplanung 2018 bis 2022
Der Gemeinderat hat von der Finanz- und Aufgabenplanung 2018 bis 2022 der Politischen Gemeinde und der Schulge­meinde Kenntnis genommen. Die Dokumente werden auf der Webseite der Gemeinde Fällanden veröffentlicht und sind ab dem 14. November 2018 abrufbar.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

 

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