Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt

26. September 2008
Die wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang der Erneuerungswahl des Friedensrichters für die Amtsdauer 2009 bis 2015 auf Sonntag, 8. Februar 2009 an. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang wird am Sonntag, 29. März 2009 durchgeführt.

Die Erneuerungswahl des Friedensrichters wird nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte durchgeführt. In Anwendung von Art. 5 lit. e der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fällanden wird die Friedensrichterin oder der Friedensrichter an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer gewählt. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung werden für Erneuerungswahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane leere Wahlzettel verwendet.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden hat. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen aller innert der Frist gemeldeten Personen beigelegt.

Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, melden sich bis 19. Dezember 2008 schriftlich beim Gemeinderat. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob der Kandidat oder die Kandidatin dem Organ schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Formular mit den notwendigen Angaben für die Meldung von Personen für das Beiblatt können herunter geladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Fällanden

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