Einheitsgemeinde: Medienmitteilung des Gemeinderates

3. März 2009
Gemeinderat empfiehlt Initiative "Einheitsgemeinde in Fällanden" zur Ablehnung
Der Gemeinderat hat die Vor- und Nachteile einer Einheitsgemeinde geprüft und dabei auch die Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Gemeinden einbezogen. Wie bereits die Schulpflege lehnt der Gemeinderat die Initiative "Einheitsgemeinde in Fällanden" ab und empfiehlt den Stimmberechtigten, am 17. Mai 2009 ein Nein in die Urne zu legen.

Am 3. Februar 2009 erklärte der Gemeinderat die am 8. Januar 2009 eingereichte Initiative "Einheitsgemeinde in Fällanden" für gültig. Gleichzeitig beschloss die Exekutive, Vor- und Nachteile einer Einheitsgemeinde einander gegenüberzustellen. Das mit der Ausarbeitung der Aufstellung beauftragte Beratungsunternehmen ist auf Projekte in Gemeinden, Schulen und anderen öffentlichen Institutionen spezialisiert. Die Auslegeordnung der Argumente von Pro und Kontra Einheitsgemeinde ergibt folgendes Bild:

Vorteile der Einheitsgemeinde

  • Durch die Vertretung der Schulpflege im Gemeinderat kann die Schule mehr Einfluss auf Entscheidungen nehmen, die die Schule tangieren. Zu denken ist beispielsweise an die Sicherung der Schulwege, das Freizeit- und Sportangebot, die Beschaffung von Material und Dienstleistungen oder an die Informatik-Infrastruktur. Gleichzeitig kann sich die Schulpflege ganz auf die "Pflege der Schule" konzentrieren.
  • Der Informationsfluss zwischen Behörden und Verwaltungen wird verbessert, Schnittstellen erübrigen sich, wodurch sich der Koordinationsaufwand verringert. Dies wirkt sich auch auf die Öffentlichkeitsarbeit aus: Die Einwohnerinnen und Einwohner werden regelmässig über die wichtigen Angelegenheiten informiert.
  • Mit der Vereinheitlichung der Finanz- und Investitionspolitik können Projekte besser abge-stimmt werden, und die Planung wird transparenter. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten ein Gesamtbild der Aktiven und Passiven und legen einen einzigen, den massgebenden Steuerfuss fest.
  • Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Gemeindeordnung einer Einheitsgemeinde zu gestalten und die Autonomie der Schule sicherzustellen. Die Qualität der Zusammenarbeit wird in erster Linie von der gegenseitigen Akzeptanz geprägt. Dass Schulpflege und Gemeinderat konstruktiv und im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Schülerinnen und Schüler agieren können, beweisen die bereits existierenden Einheitsgemeinden.
Nachteile der Einheitsgemeinde

  • Die Schulpflege wird zu einer Kommission mit selbstständiger Verwaltungsbefugnis. Zwar kann sie immer noch Anträge an die Gemeindeversammlung stellen; der Gemeinderat muss sich jedoch zwingend dafür oder dagegen aussprechen.
  • Bei der Finanzpolitik verliert die Schulpflege Autonomie. Die Behörde kann den Stimmberechtigten kein eigenes Budget und einen eigenen Steuerfuss zur Genehmigung beantragen. Darunter leiden Transparenz und Mitsprachemöglichkeiten für den Souverän. Hinzu kommt, dass die Schule davon abhängig ist, dass der Gemeinderat den Anliegen der Schule wohlwollend gegenübersteht.
  • Die Doppelbelastung für den Präsidenten oder die Präsidentin der Schulpflege ist, bedingt durch die Einsitznahme in Gemeinderat und Schulpflege, hoch. Gleichzeitig verliert die Stellung als Mitglied der Schulpflege an Wert.
  • Die Verbesserung der Zusammenarbeit und die vermehrte Nutzung von Synergien sind auch ohne Fusion möglich. Die Finanzplanung, das Führen der Buchhaltung, die Bewirtschaftung der Liegenschaften oder die Zusammenlegung der Schulbibliotheken mit der Gemeindebibliothek lassen sich unabhängig von der Struktur bewerkstelligen.
Gestützt auf die Prüfung der Argumente Pro und Kontra empfiehlt der Gemeinderat im Hinblick auf die Urnenabstimmung am 17. Mai 2009, die Initiative "Einheitsgemeinde in Fällanden" abzulehnen. Seinen Entscheid wird der Gemeinderat an der Informationsveranstaltung der Gemeinde und der Schule erläutern; der Anlass findet statt am Dienstag, 31. März 2009, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal.