Medienmitteilung des Gemeinderates

25. April 2017
Verkauf Liegenschaft Alte Obermühle in Fällanden
Die Alte Mühle an der Oberdorfstrasse 11 befindet sich seit 2013 im Eigentum der Gemeinde Fällanden. Die in naher Zukunft anfallenden Kosten für eine unumgängliche Totalsanierung belaufen sich gemäss einer aktuellen Machbarkeitsstudie auf 2,6 Millionen Franken. Weil die Gründe, die ursprünglich zum Kauf der Liegenschaft führten, heute nicht mehr gegeben sind, hat der Gemeinderat angesichts dieses hohen Investitionsbedarfs beschlossen, das historische Gebäude mit sechs Mietwohnungen zu Selbstkosten wieder zu verkaufen.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Werkhofgebäude an der Oberdorfstrasse 9 und wegen des damals akuten Platzbedarfs des Werkhofs und der Gemeindewerke erwarb die Politische Gemeinde im Jahr 2013 die Mühleliegenschaft an der Oberdorfstrasse 11 in Fällanden. Heute befindet sich nur noch das Magazin der Gemeindewerke im Untergeschoss des Wohnhauses, wofür inzwischen eine geeignetere Lösung gefunden werden konnte. Bei dem aus dem Jahr 1807 stammenden Gebäude handelt es sich um die ehemalige Mühle von Fällanden. Das Haus ist ein wichtiger identitätsstiftender Zeitzeuge der bäuerlichen Geschichte Fällandens, weshalb es im Jahr 2014 im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für dringliche Renovationsarbeiten unter Schutz gestellt und in das Inventar der schützenswerten Bauten aufgenommen wurde. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustands mussten seit dem Erwerb diverse Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Die Gemeinde tätigte in den vergangenen Jahren Investitionen und bauliche Unterhaltskosten (ohne Kaufpreis) von rund Fr. 284'000.–.

Als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Liegenschaft, gab der Gemeinderat im Herbst 2016 bei Katrin Zech, dipl. Arch. ETH SIA, von Baldinger Zech Architektur und Immobilien GmbH in Zürich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Diese kommt zum Schluss, dass eine Totalsanierung des Gebäudes in naher Zukunft unumgänglich ist und sich die geschätzten Kosten auf ca. 2,6 Millionen Franken beziffern werden. Diese Investition lohnt sich nur, wenn die Liegenschaft anschliessend rentabilisiert werden kann, was nicht zu den Kernaufgaben einer Gemeinde gehört. Aus diesem Grund sprach sich der Gemeinderat für einen Verkauf der Liegenschaft aus. Das Vermarktungsmandat wurde der Firma Walde & Partner in Zürich übertragen. Es ist geplant, den Verkauf der Liegenschaft der Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 zu unterbreiten.

Verbundfahrplanprojekt 2018/2019 Stellungnahme
Im Rahmen der öffentlichen Auflage des ZVV-Fahrplanprojekts 2018–2019 gingen insgesamt 98 Änderungsbegehren aus der Bevölkerung ein. Die grosse Mehrzahl der Eingaben, 95 an der Zahl, fordert die Wiederherstellung des 15-Minuten-Takts durch die Wiedereinführung der Linie 703 durch Pfaffhausen während den Wochentagen von 09.00 bis 16.00 Uhr. Weitere Anliegen sind die Wiedereinführung des Viertelstundentakts am Abend und am Wochenende für die Linie 743, eine verbesserte Verbindung vom Zürcher HB via Zürich-Oerlikon nach Schwerzenbach und weiter nach Fällanden, eine bessere Abstimmung der Busverbindungen von Pfaffhausen nach Zürich HB und damit einhergehend auf wichtige Zugverbindungen (z.B. Bern–Zürich) sowie bessere Verbindungen zwischen Klusplatz respektive Benglen nach Greifensee Milandia.

Der Gemeinderat hat sich vertieft mit den Änderungswünschen und deren Auswirkungen befasst. In seiner Stellungnahme an das marktverantwortliche Verkehrsunternehmen VBZ unterstützt er grundsätzlich das Bedürfnis nach verbesserten Busverbindungen von und nach Pfaffhausen. Er weist jedoch ebenfalls darauf hin, dass gewisse Fahrplanänderungen aufgrund von Abhängigkeiten zu andern Kursen nicht immer realisierbar sind bzw. deren Umsetzung auch kostenmässige Auswirkungen haben und somit den finanziellen Vorgaben des ZVV unterliegen.

Anpassung Gebührenverordnung per 1. Juni 2017
Das bisherige Gebührenreglement ist in verschiedener Hinsicht nicht mehr aktuell und musste daher angepasst werden. Die revidierte Gebührenverordnung tritt per 1. Juni 2017 in Kraft. Nebst einer Vereinheitlichung des Erscheinungsbilds und der gesetzlich vorgeschriebenen Verrechnung von Verzugszinsen wurde die Überarbeitung gleichzeitig mit einer Bereinigung des Gebührenkatalogs sowie einer Anpassung und teilweisen Modernisierung der Begrifflichkeiten verbunden. Die neue Gebührenverordnung ist ab dem 1. Juni 2017 auf der Gemeindewebsite www.faellanden.ch abrufbar.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, rolfrufer@bluewin.ch, Telefon G 044 292 39 08

Zugehörige Objekte

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