Medienmitteilung des Gemeinderats

16. Juli 2019

Offenlegung der Interessenbindungen
Gemäss § 42 Abs. 2 des neuen Gemeindegesetzes (GG), in Kraft seit 1. Januar 2018, müssen die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Ziel des Gesetzesartikels ist es, Transparenz und damit Vertrauen in die Behörden zu schaffen.
Das neue Gemeindegesetz hat verschiedene Neuerungen mit sich gebracht und für deren Umsetzung eine Frist bis 31. Dezember 2021 festgelegt. In Absprache mit der Schulgemeinde hat sich der Gemeinderat Fällanden entschieden, die Offenlegung der Interessenbindungen vorzuziehen. Die Gemeinden hätten grundsätzlich in einem Gemeindeerlass zu regeln, welche Interessenbindungen die Behördenmitglieder offenzulegen haben. Weil die Revision der Gemeindeordnung aber erst gegen Ende der laufenden Legislatur zu erwarten ist, wurde dieser Beschluss durch den Gemeinderat vorgezogen. Bei der Offenlegung geht darum, dass die Öffentlichkeit weiss, wo die Behördenmitglieder gesellschaftlich verpflichtet sind und Fälle erkennt, in denen sie in den Ausstand (§ 42 Abs. 1 GG) treten müssen.

Die Mitglieder von Behörden legen ihre Interessenbindungen offen, insbesondere geben sie Auskunft über:
a) ihre beruflichen Tätigkeiten,
b) ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
c) ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts,
d) ihre Mitgliedschaft und Organstellung in Parteien, Vereinen und ähnlichen Organisationen.

Die Interessenbindungen werden auf der Gemeindewebseite veröffentlicht.

Neue Leitungsstruktur im Alterszentrum Sunnetal
Im Rahmen der Betriebsanalyse des Alterszentrums Sunnetal wurde aufgezeigt, dass die Verantwortung auf zu viele Personen verteilt ist und entsprechend viele Schnittstellen und Doppelspurigkeiten aufweist. Um den Betrieb effizienter führen zu können, wurde die bisherige Führungsstruktur neu organisiert und das Leitungsteam von neun auf sechs im erweiterten bzw. auf drei Personen im Kernleitungsteam reduziert.

Ab 1. Juli 2019 umfasst das Leitungsteam folgende Funktionen bzw. Personen:
– Leiterin Alterszentrum und Gesundheit Beatrice Appius
– Leiterin Pflege und Betreuung Corinne Lischer
– Leiter Hotellerie Andy Branca Masa

Im erweiterten Leitungsteam sind folgende Funktionen bzw. Personen zusätzlich vertreten:
– Stellvertretende Leiterin Pflege und Betreuung Astrid Fässler
– Stellvertretende Leiterin Hotellerie Miriam Urfer
– Fachverantwortung Sekretariat Corinne Bucher

Weiter geht auch die Stellvertretung der Leitung des Alterszentrums wieder zurück an den Betrieb. Per 1. Oktober 2019 übernimmt Corinne Lischer, Leiterin Pflege und Betreuung, die Stellvertretung der Leitung des Alterszentrums und löst damit die Gemeindeschreiberin ab, die seit rund einem Jahr interimsmässig die Stellvertretungsfunktion innehatte. Der Gemeinderat freut sich sehr, dass alle neuen Leitungsfunktionen mit bestehenden Führungskräften besetzt werden konnten und wünscht Ihnen und dem neu zusammengesetzten Leitungsteam viel Freude und Erfolg bei ihren Tätigkeiten.

Nutzungsvereinbarung Abwasserenergienutzung Kläranlage Bachwis
Mit der bereits bewilligten Sanierung der Industriestrasse werden neben dem Strassenbelag auch die Werkleitungen erneuert. Zusätzlich zu dieser Instandstellung werden die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (ewz) ab der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bachwis im Fahrbahnbereich der Industriestrasse eine Fernheizleitung erstellen. Die Dimension der Leitung wird so ausgelegt, dass bei Bedarf das Industriegebiet sowie angrenzende Wohnüberbauungen der Fernwärmeleitung angeschlossen werden können. Das System zur Nutzung der Abwärme aus dem geklärten Abwasser der ARA Bachwis bedingt eine Nutzungsvereinbarung, die technisch und rechtlich die Zusammenarbeit zwischen der ARA und dem Contractor ewz regelt. Nach verschiedenen Nach-verhandlungen hat der Gemeinderat Fällanden dem Vertrag zugestimmt.

Genehmigung Jahresrechnung Zweckverband Kläranlage VSFM
Am 13. März 2019 genehmigte die ARA-Kommission des Zweckverbands Kläranlage VSFM die Jahresrechnung der ARA Bachwis für das Jahr 2018. Das Rechnungssekretariat wurde damit beauftragt, die Jahresrechnung 2018 der Rechnungsprüfungskommission (RPK), der externen Kontrollstelle (BDO AG) sowie den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden zur Genehmigung vorzulegen. Die laufende Rechnung 2018 schliesst mit einem Betriebsdefizit von gerundet Fr. 1'400'000.– ab. Das ist rund Fr. 250'000.– besser als budgetiert. Für die Abweichung sind verschiedene Minderausgaben im Sachaufwand massgebend. Die grösste Einsparung konnte bei den Energiekosten erzielt werden, da die trockene Witterung verantwortlich für die Zulaufmenge in die ARA war. Die Gemeinde Fällanden hat sich am Betriebsdefizit mit einem Kostenanteil von Fr. 293'202.– zu beteiligen. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2018 der ARA Bachwis des Zweckverbands Kläranlage VSFM genehmigt.

Weiter hat der Gemeinderat

  • die Einzelinitiative von Stefan Zoller «Zum Schutz der Artenvielfalt – Rettet die Bienen» für gültig erklärt und beschlossen, die Initiative spätestens der Gemeindeversammlung im Juni 2020 vorzulegen;
  • für die Eruierung und Einzeichnung der Parkfelder auf den Planunterlagen sowie die Planüberarbeitungen des Parkplatzkonzepts ein Nachtragskredit im Sinne eines Kostendachs von Fr. 6'755.70 bewilligt;
  • dem Inhaber der Lakapa GmbH an der Schwerzenbachstrasse 21 in Fällanden die Bewilligung erteilt, den Kiosk und Convenience Shop auch an Sonntagen zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr zu öffnen;
  • die Jahresrechnung der Stiftung Alterswohnungen Wigarten mit einem Verlust in der Erfolgsrechnung von Fr. 21'269.– genehmigt;
  • der Greifensee-Stiftung für das Regenerieren eines Flachmoors sowie das Erstellen einer Beobachtungs-Plattform und eines Beobachtungsturms mit Zugangswegen im Gebiet Stocklen die baurechtliche Bewilligung erteilt.


Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

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