Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Fällanden. Sie setzt sich aus allen stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürgern mit Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden zusammen. Die Versammlungen finden mindestens zweimal pro Jahr in der Zwicky-Fabrik statt, in der Regel im Juni und November.
Das kantonale Gemeindegesetz und die kommunalen Gemeindeordnungen beschreiben die Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung im Einzelnen.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde hat folgende Hauptaufgaben und Kompetenzen: - Festsetzung der Voranschläge und des Gemeindesteuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Abnahme der Bauabrechnungen aus Spezialbeschlüssen (§ 41 Gemeindegesetz des Kantons Zürich)
- Wahl der kantonalen Geschworenen
- Wahl der Mitglieder des Wahlbüros
- Rechtsetzungsbefugnisse (z.B. Behördenentschädigungen, Polizeiverordnung, Gebühren, etc.)
- Festsetzung und die Änderung des kommunalen Richtplans, der Bau- und Zonenordnung, des Erschliessungsplans und von Sonderbauvorschriften und Gestaltungsplänen
- die Oberaufsicht über die Organisation der Gemeindeverwaltung
- die Behandlung von Anfragen und Initiativen, letztere unter Vorbehalt der Abstimmung an der Urne gemäss Art. 8
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