Allgemeines
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnungspflicht entfällt die Hundemarke. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen und direkt der AMICUS gemeldet.

Anmeldung / Mutationen
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem dritten Lebensmonat bei der Gemeinde innert 10 Tagen angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen ebenfalls innert 10 Tagen der Gemeinde mitgeteilt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Hundebüchlein mit Chip-Nummer


Zusätzlich sind diese Mutationen zwingend bei AMICUS zu melden:
AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
info@amicus.ch
www.amicus.ch

Gebühren / Hundeverabgabung
Die Abgabe pro Jahr und Hund beträgt Fr. 180.00. Der Betrag wird jeweils im Januar des laufenden Jahres in Rechnung gestellt. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 für verspätete Meldungen erhoben.

Voraussetzungen zur Haltung eines Hundes
Durch das neue Hundegesetz und die Verordnung hat sich einiges verändert, betreffend Pflichten und Rechte eines Hundehalters.

Weitere wichtige Informationen betreffend Hundehaltung finden sie auf der Homepage des Veterinäramtes

Zugehörige Objekte