Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese von der Homepage der SVA Zürich herunterladen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • EL (Ergänzungsleistungen)
  • Familienzulagen
  • Prämienverbilligung
  • Überbrückungsleistungen
  • Corona-Erwerbsersatz

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist (3-4 Monate vor Erreichen des Rentenalters).

Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie beider der Sozialversicherungsanstalt Zürich.

Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA)
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Tel. 044 448 50 00
E-Mail: info@svazurich.ch
http://www.svazuerich.ch

 

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